Dichtheitsprüfungen im Raum Bremen / Oldenburg durch Rohrreinigungs-Service Schipper GmbH
Aber warum ist das problematisch? Aus undichten Leitungen ins Erdreich einsickernde Abwässer können Boden und Grundwasser erheblich verunreinigen. Nicht von ungefähr schreibt der Gesetzgeber deshalb die Dichtheitsprüfung privater Abwasserleitungen vor. Das Rohrreinigungs-Service Schipper GmbH-Team ist für solche Prüfungen, aber auch für die akute Hilfe im Rohrbruch-Notfall mit modernster Technik ausgestattet. Ohne Aufstemmen oder Baggerarbeiten inspizieren wir das betroffene Rohr mit einer Kamerauntersuchung.
Sie wollen uns für eine gesetzlich vorgeschriebene Dichtheitsprüfung im Großraum Bremen und Oldenburg beauftragen? Dann rufen Sie uns einfach an:
- In Bremen erreichen Sie uns unter 0421 / 490049.
- In Oldenburg sind wir unter 0441 / 45045 für Sie da.
Neben Dichtheitsprüfungen werden wir auch bei bestehenden Rohr- / Kanalschäden für Sie aktiv
Für Verstopfungen sind die Rohrreinigungs-Service Schipper GmbH-Werkstattfahrzeuge beispielsweise mit Hochdruckspülköpfen (weitere Informationen → Hochdruckreinigung), elektromechanischen Spiralmaschinen und Spezialwerkzeugen wie Bohr- und Wurzelfräsen ausgestattet. Zeigen sich im Kamerabild Einbrüche im Kanal, so dichten wir diese mit hochmodernem Schlauch-Liner kostengünstig und zeitsparend von innen ab. Sie haben Fragen zu unseren Leistungen? Wir beraten Sie gerne persönlich und freuen uns auf Ihre Anfrage!
Wann ist eine Dichtheitsprüfung Pflicht?
Grundsätzlich gilt: In vielen Regionen ist für alle bebauten Grundstücke ein Dichtheitsnachweis erforderlich, unabhängig vom Alter der Immobilie. Jeder Eigentümer muss die Dichtheit der Entwässerungsanlage im Erdreich und unter der Sohle nachgewiesen haben.
Was wird bei einer Dichtheitsprüfung gemacht?
Was bei der Inspektion zu tun ist, gibt der Hersteller den Händlern vor. Zur Kontrolle gehört unter anderem ein Rundum-Check der Wände und Dichtungen.
Wer darf eine Dichtigkeitsprüfung durchführen?
Wer darf die Dichtheitsprüfung durchführen? § 61 LWG NRW sieht vor, dass Dichtheitsprüfungen von Sachkundigen durchzuführen sind, die die Sachkunde durch die Teilnahme an Lehrgängen erworben haben.